Welche Anträge müssen beim Hausbau gestellt werden?
Das Grundstück ist gekauft, nun kann das Haus gebaut werden. Doch Achtung, zunächst müssen einige Anträge bei den Behörden gestellt werden. Der den meisten bekannte Bauantrag ist dabei nur ein Dokument von vielen. Welche Anträge tatsächlich gestellt werden müssen, ist vom Einzelfall abhängig und kann auch von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Kunden von Büdenbender Hausbau dürfen sich freuen: sie werden von uns professionell beim Ausfüllen dieser Anträge unterstützt. Schauen Sie direkt in unserem Kundenleitfaden nach.
Hier die wichtigsten Anträge und Anzeigen vor dem Hausbau im Überblick:
Baubeginn
Die Baubeginnanzeige muss spätestens eine Woche vor dem tatsächlichen Baustart bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Sie liegt im Regelfall der Baugenehmigung bei.
Kanalanschluss
Für Abwasser kann ein bestehender Kanal genutzt werden, sofern dieser nicht weiter als 30 m entfernt ist. Falls dies nicht der Fall ist, muss ein neuer Anschluss gelegt werden. Dabei fallen zusätzlich eine Einmündungs- und eine Ergänzungsgebühr an.
Strom
Um Ihr Haus mit Strom zu versorgen, müssen Sie den zuständigen Netzbetreiber kontaktieren.
Wasser
Um einen Neubau ans Trinkwassernetz anzubinden, muss der zuständige Wasserversorger kontaktiert werden. Falls noch kein Wasseranschluss in Hausnähe vorhanden ist, muss dieser bei der Gemeinde beantragt werden. Je nach Bundesland kann auch eine ausreichende Löschwasserversorgung vorgeschrieben sein. Auskunft dazu erhalten Sie vom lokalen Wasserversorger.
Telefon und Internet
Auf Internet und Telefon möchte heutzutage sicher niemand mehr verzichten – vor allem nicht in den eigenen vier Wänden. Dafür muss man sich an den lokalen Netzbetreiber wenden, bei welchem es sich meistens um die Telekom handelt. Die erforderlichen Anträge gibt es dann entweder per Post oder online. Sie können hier auch direkt einen Terminwunsch für den Anschluss angeben und festlegen, ob die Leitung ober- oder unterirdisch verlegt werden soll.
Gas
Sollten Sie für Ihr neues Haus eine Gasheizung geplant haben, muss diese beim örtlichen Gas-Versorgungsunternehmen angemeldet werden. Entweder kümmert dieser sich dann auch direkt um die Verlegung des Anschlusses – oder eine Baufirma wird beauftragt.
Bauantrag
Mit dem Bauantrag beantragen Sie die Genehmigung Ihres Hausbaus. Er ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde in dreifacher Ausführung vorzulegen.
Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes
Wenn ein Kran oder andere Baugeräte aus Platzmangel auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden müssen, muss dies vorher mit den Behörden abgestimmt werden. Das ist ebenso der Fall, wenn die Anlieferung von Baumaterial eine kurzfristige Sperrung von Straßen erfordert.
Abbrucharbeiten und Abfallentsorgung
Wer auf seinem Grundstück vor dem Neubau noch alte Bestände beseitigen muss, sollte daran denken, eine Erlaubnis für die Abbrucharbeiten einzuholen. Damit verbunden ist meist auch das Thema Abfallentsorgung.
Erdwärmesondenbohrung
Falls eine Erdwärmeheizung für Sie in Frage kommt, muss die dafür nötige Erdwärmesondenbohrung beantragt werden. Achtung: Die Erdwärmenutzung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Informieren Sie sich für Ihr individuelles Vorhaben.
Regenwasserversickerung
Im Normalfall wird Regenwasser von den befestigten Flächen des Grundstücks in die Kanalisation geleitet. Unter bestimmten Umständen kann man es aber auch direkt in den Boden versickern lassen. In einem solchen Fall muss dies vorher bei den Behörden beantragt werden. Zu den Voraussetzungen für die Regenwasserversickerung zählen zum Beispiel eine ausreichend große Fläche, die richtige Wasserdurchlässigkeit des Bodens und der Ausschluss von Vernässungsschäden.
Wie man sieht, müssen vor dem Hausbau zahlreiche Dinge beachtet werden. Die Einholung von Genehmigungen kann dementsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen. Als Kunde von Büdenbender Hausbau können Sie sich allerdings darauf verlassen, dass Ihr Fachberater Ihnen stets helfend zur Seite steht und Sie mit seinem Fachwissen beim Ausfüllen der Anträge unterstützt.
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